Beitrag und Elternmitarbeit

Neben den Elternbeiträgen, die von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt der Kommune erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages an den Verein.

Durch die Elternmitarbeit hinsichtlich der Pflege des großen Außengeländes, Reparaturen am und im Haus, Fensterputzen, Sanitärarbeiten und die Mitarbeit der Eltern im Elternrat und Vorstand, werden nicht nur anfallende Kosten minimiert, sondern auch die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl gefördert.